Bundesverfassungsgericht legitimiert Kriminalisierung politischen Protests durch Polizei

14. Dezember 2016

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Erklärung von Ulla Jelpke: „Übles für die Zukunft der Versammlungsfreiheit“

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lässt Übles für die Zukunft der Versammlungsfreiheit erwarten. Der Polizeikessel von Frankfurt war keine Reaktion auf angebliche Straftaten, sondern von langer Hand geplant.“ So äußerte sich Ulla Jelpke (MdB Die Linke und VVN-BdA-Aktivistin) zum Urteil aus Karlsruhe.

„Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Es kann nicht angehen, dass kapitalismuskritischer Protest nach diesem Präzedenzfall nun nach Gutdünken der Polizei verhindert werden kann,“ kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeikessel von Frankfurt. „Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass die Polizei den Auftrag hatte, die Demonstration zu zerschlagen. Fast tausend Demonstranten wurden unschuldig mehr als neun Stunden lang festgehalten und ihre Identität festgestellt. Zehntausenden wurde das Recht auf Demonstration gegen die fatale Politik Deutschlands und der EU angesichts der Finanzkrise effektiv verweigert. Der Einsatzleiter der Polizei hat bei der Gerichtsverhandlung 2014 offen zugegeben, dass der Kessel bereits am Morgen geplant worden war. Es ist offensichtlich, dass dies keine polizeiliche, sondern eine politische Entscheidung war. Dass das Bundesverfassungsgericht diese Praxis nun legitimiert ist bitter. Es steht zu befürchten, dass die Polizei sich dadurch ermächtigt sieht, missliebigen Protest im Keim zu ersticken.“

Ulla Jelpke, MdB
Innenpolitische Sprecherin
Fraktion DIE LINKE.
im Deutschen Bundestag