Pressemitteilung des Internationalen Auschwitz Komitees

17. Januar 2017

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NPD-Verbotsverfahren: Realitätsblinde und unzeitgemäße Entscheidung und ein fatales Signal nach Europa

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen NPD-Verbotsverfahren betonte in Berlin Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des IAK:
„Heute ist ein tragischer Tag für die wehrhafte Demokratie. Das IAK hat dieses Verbot der NPD immer wieder gefordert und das Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung gedrängt. Die heutige Entscheidung ist für die Überlebenden des Holocausts eine empörende und erschreckend realitätsferne Entscheidung: Wie kann es sein, dass diejenigen, die den Holocaust nicht nur klammheimlich bejubeln und in vielen Kommunen ständig neue Kapitel des Hasses provozieren, im demokratischen Spektrum bleiben dürfen und vom Staat weiter bei Hetze und Gewalt gegen die Demokratie alimentiert werden?

Darüber hinaus ist diese realitätsblinde und unzeitgemäße Entscheidung ein fatales Signal nach Europa, wo Rechtsextreme und Rechtspopulisten längst neue Schnittmengen miteinander finden und ständig versuchen, Angst und Unsicherheit von Menschen in Hass und Aggression zu verwandeln. Heute Abend feiert die rechte Szene. Sie hat Grund genug dazu. Bleibt die Frage an die Bürger: Und was macht ihr jetzt?“

Für Rückfragen / for further Information

Christoph Heubner
Exekutiv-Vizepräsident
Internationales Auschwitz Komitee
Telefon: ++ 49 (030) 26 39 26 81