Der Rechenschaftsbericht: Aktuelle Einschätzung dessen, was heute vom Antifaschismus geleistet werden muss

20. Februar 2017

Jochen Vogler (Wuppertal) ist Landessprecher der VVN-BdA in NRW; er wurde am Ende der Tagung der Landesdelegiertenkonferenz vom 18.2.17 gemeinsam mit Landessprecher Falk Mikosch (Düsseldorf) fast einstimmig wiedergewählt. Sylvia Rölle wurde neu gewählt und verstärkt das Team. Er hielt den mündlichen Rechenschaftsbericht des Geschäftsführenden Landesausschusses. Hier der Wortlaut:

Von der Landesdelegiertenkonferenz 2014 zur LDK von 2017

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

Als wir vor drei Jahren hier versammelt waren, hielt Alexander Häusler das Hauptreferat:

„Die Alternative für Deutschland – eine rechtspopulistische Partei?“ war das Thema.

Damals war der politische Schwerpunkt der Partei die Kritik am Euro und sie hatte eine radikale wirtschaftsliberale Programmatik.

Zusammenfassend stellte Alexander Häusler damals fest: Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) will weder rechts noch links sein. Die AfD ist zwar rechts von der Union zu verorten, hat aber keine Übereinstimmung mit offen rechtsextremen und neonazistisch orientierten Parteien wie der NPD. Die Tendenz zum Rechtspopulismus bei der AfD ergeben sich unter anderem mit inhaltlichen und personellen Überschneidungen zum rechtspopulistischen (ehemaligen) Bund freier Bürger und mit Mitgliederzulauf aus dem rechten Parteienrand.

Diese Einschätzung stimmt nach drei Jahren nicht mehr.

In diesen drei Jahren hatten wir es mit bedeutsamen zahlenmäßigen Zusammenrottungen –vor allem in Dresden – unter dem Kürzel Pegida und in der Folge in anderen Städten und Regionen mit ähnlichen Gida-Kürzeln zu tun, die viel zu lange Zeit von Politikern als „besorgte Bürger“ viel zu ernst genommen wurden und denen trotz ihrer Angriffe auf die „Lügenpresse“ viel zu große Medien-Aufmerksamkeit gewidmet wurde.

Forderungen dieser Gida-Bewegungen wurden zu Forderungen der AfD, nachdem sich ihr wirtschaftsliberaler Flügel abgespalten hatte.

Und inzwischen hat die AfD mit bedeutsamen Stimmenanteilen bei den Wahlen in mehreren Landtagen starke Fraktionen.

Sie punktet bei den Wahlen mit der Hetze gegen geflüchtete Menschen und treibt mit diesem Thema und großer entsprechender medialer Anteilnahme die anderen Parteien vor sich her.

Wir sind inzwischen Zeitzeugen einer Politik rigoroser Flüchtlingsabwehr.

Dafür sehen die Regierungspolitik und die sie unterstützenden Parteien immer weniger Hemmungen, Grundrechte einzuschränken bzw. außer Kraft zu setzen.

Mit der „Silvesternacht von Köln“ war es gelungen, die zunächst freundliche und hilfsbereite Grundstimmung in der Bevölkerung gegenüber den geflüchteten Menschen vor allem aus dem Kriegsgebiet Syrien umschlagen zu lassen.

Flüchtlinge stehen seitdem unter kriminellen Generalverdacht. Der Islam gilt als das gesellschaftliche und kulturelle Feindbild der rechten Ideologen.

Unter Fluchtursachen-Bekämpfung versteht die Politik hauptsächlich den Kampf gegen „kriminelle Schleußer-Banden“, auf die die Flüchtlinge angewiesen sind, um ihr Leben zu retten, weil legale Reisemöglichkeiten verbaut sind.

Es ist kriminell, Menschen in see-untüchtigen Booten übers Meer zu schicken.

Aber für viele ist es die einzige Hoffnung. Das Mittelmeer ist inzwischen ein Massengrab – die Schätzung nennt rd. 10.000 ertrunkene Menschen seit drei Jahren.

Das ist eine der bisher schrecklichen Bilanzen der europäischen Abschottungspolitik.

Vor dem Hintergrund unserer Geschichte der 12 Jahre Nazi-Regime, in der Menschen ihre Überlebenschance auch nur durch Flucht aus Deutschland sahen, ist es eine geradezu kriminelle Politik, die Möglichkeit der Zuflucht nach Deutschland zu verbauen.

Die AfD hat sich zu einer gefährlichen politischen Kraft in diesem Land entwickelt. Sie gibt den Ton an, die gesellschaftliche Stimmung nach rechts zu verschieben. Es ist dringend notwendig, ihren Vormarsch zu stoppen und ihren gesellschaftlichen und parlamentarischen Einfluß zu verhindern. Aufstehen gegen Rassismus heißt die Kampagne, die unter maßgeblicher Initiative der VVN/BdA angelaufen ist. Das Ziel dieser Kampagne ist die Ausbildung von 10.000 Stammtisch-Kämpfer*innen bis zum Bundestagswahlkampf.

Es geht dabei darum, sich den Parolen und Strategien der AfD wirksam entgegen stellen zu können.

Dazu finden regionale und überregionale Konferenzen und Schulungen statt.

Am Wochenende 10./11.3. wird eine Aktiven-Konferenz der Kampagne in Bochum stattfinden.

Erfreulicherweise findet diese Kampagne Zuspruch bei vielen jungen Leuten, auch solchen, die keiner Organisation angehören. Um den Einzug der AfD in den Landtag von NRW und in den Bundestag zu verhindern, bedarf es für die Wahlkämpfe noch vieler Stammtischkämpfer*innen.

Die können sich auch am 22. April zum Protest in Köln treffen. Dort soll im Maritim-Hotel der AfD-Parteitag stattfinden.

Die VVN/BdA wird den Kampf gegen die AfD noch mit einer Ausstellung unterstützen. Zum Bundeskongreß – vom 31.3. bis 2.4.2017 – in Frankfurt wird diese Ausstellung zum ersten Mal vorgestellt.

Bitte informiert euch über alle verfügbaren Medien, wie ihr euch bei dieser Kampagne beteiligen könnt.

Protest gegen ihre Politik nimmt die Partei übel. Das mußte persönlich unser Kamerad Günter Bischoff erfahren, gegen den von Aktivisten der AfD eine Beleidigungsklage angestrengt wurde und die vom Richter zugunsten des Klägers – eines AfD-Aktivisten – entschieden wurde. Der Kläger fühlte sich persönlich als Rassist beleidigt. Den Einwand von Günter, daß er bei der der Klage zugrunde liegenden Auseinandersetzung niemanden persönlich beleidigt habe, sondern die AfD in ihrer Programmatik als „rassistisch“ gekennzeichnet habe, wies der Richter als unglaubwürdig zurück und verurteilte Günter zu 15 Tagesätzen à 25,- € plus Gerichtskosten.

Bei unserer LDK 2014 konnten wir „mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen“, daß endlich –auch als Erfolg unserer nonpd-Kampagne – der Verbotsantrag der NPD des Bundesrates beim Bundesverfassungsgericht eingegangen war. Drei Jahre hat sich das Gericht mit der Verhandlung zu diesem Antrag Zeit gelassen.

Das Urteil fiel einstimmig aus und ist euch bekannt.

Die Urteilsbegründung ist aber auch widersprüchlich und dementsprechend ist das Urteil inkonsequent. Denn es wird festgestellt, daß Programmatik und Handeln der NPD verfassungswidrig ist und ihr wird „Wesensverwandtheit“ mit der NSDAP bescheinigt. Aufgrund dieser Begründung wäre die Anwendung des Artikels 139 des Grundgesetzes zwingend gewesen.

Zwei Auszüge von Kommentaren zu diesem Urteil zitiere ich dazu – zunächst von unserem Bundesgeschäftsführer Thomas Willms:

  • „Eine Partei, die „wesensverwandt“ mit dem Nationalsozialismus ist, ist in Deutschland erlaubt.
  • Sollte diese in der Lage sein, mehr als nur wenige Andersdenkende ‚einzuschüchtern‘ und an der ‚Ausübung ihrer demokratischen Rechte‘ zu hindern (sprich: wenn es nicht mehr möglich ist, sie zu verbieten), darf sie verboten werden. – Dann ist es allerdings zu spät.“

Die NPD kann daraus folgern: Noch vorhandene taktische Einschränkungen in der NS-Propaganda darf man getrost aufgeben und man kann stärker als bisher darauf drängen, Andersdenkende durch Gewalt einschüchtern – es ist ja noch Luft nach oben.

Und von Herbert Prantl in der Süddeutschen Zeitung:

„Es ist keine Kleinigkeit, wenn die Hetze gegen Menschen Parteiprogramm ist. Wenn dies unter dem Schutz des Parteienprivilegs geschehen kann, nährt das Gewalt. Gewiss: Die staatlichen Institutionen in Deutschland sind gefestigt und stark genug, um eine verfassungsfeindliche Partei auszuhalten. Aber die Menschen, gegen die Neonazis hetzen, sind es nicht; sie sind verletzlicher als der Staat. Ein Verbot der NPD wäre vorbeugender Opferschutz gewesen.

Die NPD bleibt eine legale Partei und kann weiterhin dem gesellschaftlichen Frieden empfindlichen Schaden zufügen. Z.B. werden die Aufmärsche von Nazi-Zusammenrottungen in den Städten weiterhin erlaubt werden müssen. Auch wenn aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Bundesverfassungsgerichtes dazu andere Möglichkeiten zugelassen sein können.“

Würde die Justiz einen positiven Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen, dann dürfte es das Zusammenspiel der Behörden mit den Nazis z.B. bei dem Schutz für Naziaufmärsche nicht geben. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. November 2009 erklärt: „Angesichts des einzigartigen Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“, sind das Grundgesetz und die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland „geradezu als Gegenentwurf“ zum nationalsozialistischen Regime zu verstehen. „Das bewusste Absetzen von der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus war historisch zentrales Anliegen aller an der Entstehung wie Inkraftsetzung des Grundgesetzes beteiligten Kräfte.“ (Aus den Leitsätzen zum Beschluss des Ersten Senats vom 04.11.2009 – 1 BvR 2150/08).

Aber in der Regel gilt anderes. Im März 2015 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt: „Auch das öffentliche Auftreten neonazistischer Gruppen und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts in öffentlichen Versammlungen – ‚soweit sie die Strafbarkeitsschwelle nicht überschreiten‘ – sei durch die Versammlungsfreiheit geschützt.“ (zitiert nach dpa, Wortlaut des Gerichts unter Az. 14 L 474/15).

Andere Wertungen finden die Gerichte, wenn es um die VVN/BdA geht.

Wie ihr wißt, wehrt sich die Landesvereinigung Bayern gegen ihre Nennung als „links extremistisch beeinflußt“ im Bericht des bayrischen Verfassungsschutzes.

Unsere Kameradin Silvia Gingold wehrte sich vor dem Landesverwaltungsgericht in Wiesbaden gegen ihre weitere Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Nach der Feststellung, daß ihre weitere Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtmäßig sei, wurde das Verfahren zurückgewiesen an das Verwaltungsgericht in Kassel.

Beleg für die Notwendigkeit ihrer weiteren Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst ist ihr Engagement für die VVN/BdA. Im Schriftsatz des VS ist dazu ausgeführt: „Die VVN präsentiert sich öffentlich als Kämpfer gegen Rechtsextremismus, Nazis, Fremdenfeindlichkeit und Militarismus. Letztlich verfolgt sie allerdings als Ziel die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft“.

Als Beweis für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der VVN/BdA wird in der Klagerwiderung des VS auch der Schwur von Buchenwald angeführt, weil er sich „mit der Aussage, dass nicht nur der Faschismus, sondern auch dessen Wurzeln vernichtet werden sollen … auf die kommunistische Faschismustheorie Georgi Dimitroffs stützt“. Daraus ist zu folgern, dass die VVN-BdA also die „‚kapitalistische‘, mithin freiheitliche demokratische Grundordnung“ ablehne. Fazit: „Damit erfolgt die Erhebung, aktenmäßige Erfassung sowie Speicherung von Daten zur Person der Klägerin durch den Beklagten rechtmäßig.“

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

Unsere Vereinigung ist die älteste antifaschistische Organisation in diesem Land. Sie ist sogar älter als die Bundesrepublik.

Schon 1946 und 1947 erfolgten auf Länderebene und als gesamtdeutscher Verband die Gründungsversammlungen der VVN. Mit ihren Gründungsmitgliedern waren in der VVN die lebendigen Erfahrungen und das lebendige Wissen zu den Verbrechen des Faschismus an der Macht vertreten. Der Schwur von Buchenwald ist seitdem Leitmotiv unserer Vereinigung. Mit dem Schwur von Buchenwald verteidigen wir das Grundgesetz und die Länderverfassungen, insbesondere die in allen Texten aufgenommenen Bestimmungen auf antifaschistischer Grundlage.

Wir lassen es nicht zu, daß unsere antifaschistischen Werte, die in den leidvollen Erfahrungen mit dem Faschismus an der Macht wurzeln, so stümperhaft kriminalisiert werden dürfen.

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen. Das gilt auch für die zahlreichen Verbrechen der neofaschistischen Nazibanden.

Das muß auch unser nordrhein-westfälischer Innenminister endlich mal zur Kenntnis nehmen und dafür sorgen, daß die VVN/BdA wegen dieser Losung nicht mehr in den Materialien des Verfassungsschutzes diffamiert wird. Denn auch in NRW gibt es leider genügend Beispiele neofaschistischen Terrors.

17 Jahre hat es gedauert, bis die Ermittlungen endlich einen Täter für den Bombenanschlag auf die S-Bahn-Station in Düsseldorf Wehrhahn ausfindig machten. Dem – oh Überraschung – ein rechtsextremer politischer Hintergrund nachgewiesen ist.

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

auf die vergangenen 3 Jahre können wir selbstverständlich mit zahlreichen Aktivitäten zurückblicken. In den Kreisen ist die VVN/BdA Initiator und wichtiger Bündnispartner der antifaschistischen Arbeit bei den unterschiedlichsten Anlässen – insbesondere zu den Gedenktagen.

Herausragende Ereignisse in der Verantwortung der Landesorganisation sind

  • die Organisation der 31. Landeskonferenz antifaschistischer Initiativen und Organisationen in Solingen,
  • die 70-Jahr-Feier in Düsseldorf,
  • unsere regelmäßige Beteiligung mit einem Redebeitrag bei den Gedenkveranstaltungen Wenzelnberg an der auch immer viele Mitglieder der VVN/BdA teilnehmen. Dies gilt ähnlich auch bei der Karfreitagsgedenkveranstaltung in der Dortmunder Bittermark,
  • unsere Mitwirkung bei den Vorbereitungen zum Ostermarsch und natürlich auch unsere Teilnahme daran,
  • die unter unserer Initiative entstandene Tradition des Protestes gegen die Nato-Kommando-Zentrale in Kalkar.

Es ist, glaube ich gelungen, den Kontakt zwischen den Kreisvereinigungen und der Landesvereinigung zu verbessern. Trotz unserer beschränkten personellen Möglichkeiten im Landesbüro.

Unseren Mitgliederbestand konnten wir stabilisieren – aber notwendig bleibt weiterhin die Mitgliederwerbung. Wir müssen stärker werden.

Antifaschistische Positionen müssen in dieser Gesellschaft lauter werden.

In unserer Vereinigung sind die lebendigen historischen Erfahrungen des Faschismus an der Macht und die lebendigen Erfahrungen der Zeit des Kalten Krieges bewahrt.

Antifaschistische Arbeit muß diese Erfahrungen berücksichtigen.

Zu zwei Bereichen zu diesen Aspekten folgen gleich die Berichte zur Archivarbeit und zu der Gruppe der Kinder des Widerstands.

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

dieser Beitrag ist unvollständig.

Dazu noch drei Bemerkungen:

  • Immer wieder wird die Zeit des Faschismus an der Macht als die Zeit des Nationalsozialismus bezeichnet. Das war die Selbstbezeichnung der Nazis und hatte mit Sozialismus überhaupt nichts zu tun. Unterschwellig wird mit diesem Begriff auch die Diffamierung der sozialistischen Idee transportiert. Die Nazis waren und sind Verbrecher und keine Sozialisten!
  • Antifaschismus und Frieden sind die zwei Seiten derselben Medaille. Der Schwur von Buchenwald bringt diese Aufgaben präzise auf den Punkt.
  • An diesem Wochenende tagt unter zahlreichen Protesten die sogenannte Münchner Sicherheitskonferenz – dort wird die weitere Strategie der Nato abgestimmt. Es ist eine Nato-Kriegstagung. Frieden statt Nato Nein zum Krieg ist das Motto der Proteste.

Denn die Kriegsgefahr nimmt zu. Ihr seid darüber alle informiert und habt eure Meinung dazu. Mit unseren Möglichkeiten werden wir uns deshalb selbstverständlich auch weiterhin gegen Krieg und für friedliche Zustände engagieren. Wir danken ganz besonders dem Ulli, der uns zu diesem Bereich immer wieder wertvolle Beiträge und Aktionsvorschläge liefert!

Der 8. Mai als Tag der Befreiung von Faschismus und Krieg muß – wie in anderen vom Faschismus befreiten Ländern in Europa – ein gesetzlicher Feiertag werden.

Nie wieder Krieg – nie wieder Faschismus bleibt unser Auftrag.