Rassismus am Verwaltungsgericht Düsseldorf

13. März 2015

Dr. Heusch hetzt gegen Muslime

Azad Tarhan | Zu den heute bekannt gewordenen Äußerungen des Präsidenten des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Dr. Andreas Heusch, und zur derzeitigen Rechtssprechung des VG Düsseldorf erklärt Azad Tarhan, Sprecher für antifaschistische Politik der LINKEN.NRW:

„Erst heute sind der breiten Öffentlichkeit Zitate aus einem Vortrag bekannt geworden, den der derzeitige Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Dr. Andreas Heusch, auf einer Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung im Dezember 2006 gehalten hat. Dr. Heusch führte dort unter anderem aus:

Dabei sind es nicht nur die radikalen Muslime und ihre weltweiten Terrorakte, die uns in Angst und Schrecken versetzen. Mit Besorgnis beobachten wir auch, dass uns selbstverständlich gewordene Formen des Zusammenlebens in weiten Teilen einer wachsenden, durch den Islam geprägten Teilgesellschaft ihre Geltungskraft eingebüßt haben. Mit dem zahlenmäßigen Anwachsen der Muslime in Deutschland ist auch ihr Selbstbewusstsein gewachsen. Entsprechend treten sie mit oft weit gespannten Forderungen an die einheimische Bevölkerung wie auch an den Staat heran.

Wenn ein Richter in einem öffentlichen Vortrag einen Gegensatz zwischen „Muslimen“ und „Einheimischen“ konstruiert und es als Problem betrachtet, dass BürgerInnen das Selbstbewusstsein haben, sich mit Forderungen an den Staat zu wenden, fehlen diesem Richter ganz offensichtlich die Grundvoraussetzungen für eine unabhängige, vorurteilsfreie und allein dem Recht verpflichtete Amtsführung. Mehr noch: Durch solch ungebührlichen Äußerungen bereitet Dr. Heusch dem Rassismus der PEGIDA-Bewegung den Weg. Menschen muslimischen Glaubens oder solche, bei denen Dr. Heusch einen muslimischen Glauben annehmen könnte, müssen angesichts des von ihm verbreiteten antimuslimischen Rassismus beim Verwaltungsgericht Düsseldorf den Eindruck haben, nicht mehr darauf vertrauen zu können, vor dem Gesetz gleich behandelt zu werden.

Vor diesem Hintergrund verwundert es wenig, dass das Verwaltungsgericht seit Wochen Beschlüsse fasst, die einerseits die Versammlungsfreiheit der rassistischen antimuslimischen DüGiDa-Bewegung überhöht und andererseits antirassistische Proteste dermaßen behindert und kriminalisiert, dass sich das Oberverwaltungsgericht Münster wiederholt gezwungen sah, Beschlüsse des VG Düsseldorf aufzuheben.

Dr. Heusch ist kein unbeschriebenes Blatt in Sachen stark tendenziösen Verhaltens: kurz nach seiner Amtseinführung hatte er – entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ein christliches Kreuz im Verwaltungsgericht anbringen lassen und damit die gebotene Neutralitätspflicht des Gerichts verletzt. Bereits am Montag machte die „taz“ zudem darauf aufmerksam, dass in Juraforen über das „Heilig-Kreuz-Gericht Düsseldorf“ ein Austausch darüber stattfände, dass BewerberInnen beim Bewerbungsgespräch gefragt worden seien, ob sie die „kirchliche Heirat“ noch nachholen wollten.

Die rassistischen Aussagen des Dr. Heusch und die seit Jahren andauernde Missachtung der Neutralitätspflicht durch Dr. Heusch sind weder hinnehmbar noch vom wichtigen Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit gedeckt. Von daher fordern wir Dr. Heusch auf, sein Amt als Gerichtspräsident unverzüglich aufzugeben. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty ist zudem aufgefordert, unverzüglich aufzuklären, ob es bei Bewerbungsgesprächen am Düsseldorfer Verwaltungsgericht unzulässige Fragen zu Religionszugehörigkeit und religiöser und privater Lebensführung gegeben hat. Sollte dies der Fall sein, sind gegebenenfalls disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten.“