Solidarität mit OB Geisel! Gemeinsam gegen die Kriminalisierung von Antirassismus!

7. November 2016

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 04.11.2016 die
‚Verdunkelungsaktion‘, mit welcher der Düsseldorfer Oberbürgermeister
Geisel (SPD) am 12.01.2015 ein Zeichen gegen die rassistischen
Dügida-Aufmärsche setzte, als Überschreitung der Befugnis des OB zur
„sachlichen Auseinandersetzung“ bewertet. Dahingegen wertete es den
Aufruf des OB zur Gegendemonstration als rechtmäßig. Die inzwischen
wegen Volksverhetzung verurteiltete Dügida-Führerin Melanie Dittmer
hatte in dem Aufruf Geisels einen Verstoß gegen die Versammlungfreiheit
gesehen und den OB verklagt. Dazu erklärt Düsseldorf stellt sich quer!:

Die Entscheidung des Oberbürgermeisters war richtig: Licht aus für
Rassisten! Düsseldorf stellt sich quer! bezieht in diesem Fall klar
Position für unseren Oberbürgermeister Thomas Geisel und gegen Richter,
die Zivilcourage gegen Fremdenhass kriminalisieren wollen. Nicht nur der
Düsseldorfer Oberbürgermeister kämpft mit der Kriminalisierung der
Proteste gegen Dügida; die beiden Sprecher und Demonstrationsanmelder
von DSSQ Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit, die mit Aufrufen zu
Sitzblockaden und Protesten einen Durchmarsch der Rechtsnationalen in
Düsseldorf zu verhindern halfen, werden dafür von der Staatsanwaltschaft
jetzt als Straftäter verfolgt.
Aber Düsseldorf stellt sich quer! lässt niemanden mit den Folgen seines
Muts gegen Rassisten alleine – auch nicht den OB. Wir sind solidarisch
mit Thomas Geisel in seinem Kampf gegen die gezielte Entmutigung von
Zivilcourage und gewaltlosem Widerstand durch Richter und Staatsanwälte.
Wir möchten ihm anbieten, gemeinsam eine Öffentlichkeit für das Problem
der Kriminalisierung des Antirassismus zu schaffen. Für ein
multikulturelles, antirassistisches Düsseldorf müssen wir zusammenstehen.