Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 04.11.2016 die‚Verdunkelungsaktion‘, mit welcher der Düsseldorfer OberbürgermeisterGeisel (SPD) am 12.01.2015 ein Zeichen gegen die rassistischenDügida-Aufmärsche setzte, als Überschreitung der Befugnis des OB zur„sachlichen Auseinandersetzung“ bewertet. Dahingegen wertete es denAufruf des OB zur Gegendemonstration als rechtmäßig. Die inzwischenwegen Volksverhetzung verurteiltete Dügida-Führerin Melanie Dittmerhatte in dem Aufruf Geisels einen Verstoß gegen …