Grußansprache der VVN-BdA Düsseldorf zur Kundgebung am 3.2.2017 „Schaut hin! Rassistische Anschläge sind Normalzustand! Es wird Zeit, endlich Licht ins Dunkel zu bringen!“

3. Februar 2017

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Liebe Freundinnen und Freunde,

Erstmal herzliche Grüße von den Mitgliedern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen und Antifaschisten !

 

Und nun zur Sache:

Gewalttätige Neonazis fallen bekanntlich nicht vom Himmel und wachsen auch nicht auf Bäumen. Diese Sumpfblüten benötigen ganz spezifische gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen, um zu blühen und zu gedeihen.

Diese Bedingungen scheinen hierzulande gegeben.
Ist auch nicht weiter erstaunlich. Hochkarätige Nazi-Kader waren doch beim Aufbau der Bundesrepublik hochwillkommen. In der Politik, in der Justiz, der Polizei, in der Wirtschaft, im Finanzwesen, beim Aufbau der Bundeswehr, der Sicherheitsbehörden usw. usf..
Wenn ich alle Nazi-Karrieren nach 1945 hier aufzählen wollte, brauchte ich Stunden.
Nur in Kürze: Wir hatten Nazis als Bundeskanzler, als Bundespräsidenten, als Bundesverfassungsrichter, als Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
als Staatssekretäre – von den anderen genannten Bereichen garnicht zu reden.

Das sind die Rahmenbedingungen, unter denen Neonazis blühen und gedeihen. Das konnten wir ja am vergangenen Wochenende beim Landesparteitag der AFD-NRW in Oberhausen zur Genüge besichtigen.

Und es sind nicht nur Inkonsequenzen der Sicherheitsbehörden, die die Aufklärung von solchen Verbrechen wie hier am Wehrhahn verzögern und behindern, eventuell sogar verhindern.

Wir hatten in zeitlichem Zusammenhang mit dem Bombenattentat im Mai 2006 Polizeipräsidenten Schenkelberg aufgefordert, eine Zusammenrottung von Neonazis
am Pfingstsamstag zu verbieten. Seine Antwort:
„Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass das organisierte Auftreten von Rechtsextremisten in unserer Stadt für viele….nur schwer zu ertragen ist. ….Aber: als Polizeipräsident muss mein Blickwinkel ein anderer sein;
Das Grundgesetz schützt alle Versammlungen, und zwar ohne inhaltliche Bewertungen des Anliegens…das hat das Bundesverfassungsgericht in vielen Entscheidungen deutlich gemacht….Der Schutz des Grundgesetzes erstreckt sich damit auch auf Versammlungen und Demonstrationen von Rechtsextremisten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht unmittelbar und konkret gefährdet wird.“

Frage: Brauchen wir erst Tote oder?

Der sozialdemokratische Innenminister Ralf Jäger ließ über seinen „Verfassungs-schutz“ an den NRW-Schulen die Hetzschrift „Andi 3″ verbreiten, in der er sich zu der Behauptung versteigt:
„Vor allem sprechen Linksextremisten mit dem Slogan ‚Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen‘ ihrem politischen Gegner alle politischen Rechte ab, zu denen natürlich auch das Recht zu demonstrieren gehört.“

Aber genau darum geht es! Die Rechtslage ist eindeutig. Neonazistische Organisationen müssen nicht verboten werden. Sie sind verboten. Sie sind illegal. Sie müssen aufgelöst werden.

 

Noch ein Wort zur „Rechtspflege“, die häufig von der Justiz als „Pflege der Rechten“

verstanden wird. Beim Gumbertstraßenfest in Eller 2003 wurde ich Opfer eines Überfalls von Neonazis auf den Info-Stand der Antifaschistischen Initiative. Der Täter konnte identifiziert und festgenommen werden. Gerichtsurteil: 800.- Euro Schmerzensgeld. Auf das Geld warte ich seit 14 Jahren. Eingaben an das zuständige Gericht blieben völlig ergebnislos. Noch Fragen ?

Also, liebe Freundinnen und Freunde:
Bringen wir Licht ins Dunkel!

Jürgen Schuh, Kreissprecher der VVN-BdA Düsseldorf