Einladung zur einer Gedenkstunde zum 8. Mai

29. April 2021

Liebe Kameradinnen und Kameraden!
Liebe Freundinnen und Freunde!

Am Samstag, dem 8. Mai 1945 wurde Deutschland, wurde Europa vom Faschismus befreit.
Grund genug, unsere Forderung, diesen denkwürdigen Tag endlich zum Feiertag zu erklären, zu erneuern.

Zu einer Gedenkstunde treffen wir uns am Samstag, dem 8. Mai 2021 um 14.00 an einem der Mahnmale der Außenlager des Konzentrationslager Buchenwald an der Kirchfeldstraße/Ecke Talstraße.

Wir würden uns freuen, Euch zu begrüßen.

-> Flyer zum 8. Mai

Es ist vollbracht – VVN-BdA wieder vollständig gemeinnützig!

28. April 2021

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

soeben erreichte uns diese freudige Nachricht vom Bundesvorstand aus Berlin:
Unten findet Ihr den Link zu der offiziellen Pressemitteilung.

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Liebe Unterstützer:innen,

wir haben sehr gute Neuigkeiten!
Seit gestern sind wir wieder vollständig gemeinnützig, auch für die Jahre 2016-2018. Am Dienstag kam das Schreiben des Finanzamtes in Berlin, in dem bestätigt wird, dass der Bescheid von 2019, mit dem uns die Gemeinnützigkeit entzogen wurde,aufgehoben ist.
Wir müssen also keine Steuernachzahlungen zahlen und sind „ab sofort wieder berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen (…) auszustellen.“.

Auf diese erfreuliche Nachricht werden wir jetzt erst mal ein Glas Sekt trinken. Prost!

Danke an alle, die uns in den letzten anderthalb Jahren tatkräftig unterstützt haben und somit einen Teil zu diesem Ergebnis beigetragen haben!
Danke, danke, danke!
Solidarische und gemeinnützige Grüße
Bundesvereinigung VVN-BdA

Link zur Pressemitteilung

Ehrenbürger oder Staatsfeind ? – Gedenken an Karl Schabrod

5. April 2021

Ehrenbürger oder Staatsfeind ?
Gedenken am 40. Todestag Karl Schabrods, den 31. März 2021.

Zum Gedenken an den Antifaschisten und Kommunisten Karl Schabrod gab das Stadt & Regionalmuseum Perleberg – der Geburtsstadt von Karl Schabrod – eine Gedenkpostkarte heraus und richtete eine Dauerausstellung zu seinem Leben und Wirken ein. Die Stadt übernahm für ihren Ehrenbürger dauerhaft die Pflege seiner Grabstätte in Düsseldorf.
-> PDF Download

Eine Delegation der VVN-BdA – die maßgeblich am Zustandekommen dieser Ehrungen beteiligt war – reiste im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung an. Teilnehmer*innen an der Gedenkveranstaltung auf dem Stoffeler Friedhof in Düsseldorf u.a.: Die Vertreter der VVN-BdA Perleberg Peter Krips und Karl-Heinz Kaiser, die Tochter Klara Tuchscherer, der Landessprecher der VVN-BdA NRW Falk Mikosch, der Vorsitzende der DKP Patrick Köbele und der Kreissprecher der VVN-BdA Düsseldorf Jürgen Schuh.

-> Rede von Jürgen Schuh

Zur Biografie von Karl Schabrod:
Geboren 1900 in Perleberg. Seit 1924 Mitglied der KPD und seit 1927 journalistische Tätigkeit für die KPD in Solingen, Remscheid und Düsseldorf. 1933 verhaftet und im KZ Börgermoor inhaftiert. Nach Entlassung 1934 erneut Verhaftung wegen illegaler Arbeit. Schwere Misshandlungen im Gestapo-Gefängnis Steinwache in Dortmund. Im selben Jahr Hochverratsprozess. Staatsanwaltschaft beantragt Todesstrafe. Urteil: Lebenslänglich.
Er überlebte fast 11 Jahre Haft in den Zuchthäusern Werl und Münster.

Ab 1945 war er am Wiederaufbau der KPD im Raum NRW beteiligt, war Lizenzträger der KPD-Zeitung „Die Freiheit“, zeitweilig als deren Chefredakteur.
Er gehörte dem ersten ernannten Landtag von NRW an. Dem ersten gewählten Landtag gehörte er als Fraktionsvorsitzender der KPD bis 1950 an.
Von 1950 bis 1956 war er Mitglied des Düsseldorfer Stadtrates, mehrere Jahre als deren Fraktionsvorsitzender der KPD.
Mit dem widerrechtlichen Verbot der KPD wurde er aus dieser gewählten Funktion entfernt. Danach widmete er sich der Arbeit im „Zentralrat zum Schutz demokratischer Rechte“.
Beteiligt an der Gründung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – VVN im Jahr 1945 blieb er der Losung „Nie wieder Krieg – Nie wieder Faschismus“ bis zu seinem Tode im Jahr 1981 als aktives und engagiertes Mitglied treu.
Wegen Kandidatur als „unabhängiger Kandidat“ zur Landtagswahl 1958 verurteilt zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Dann Kandidatur zur Bundestagswahl als „unabhängiger Kandidat“ wurde er wegen „Geheimbündelei“ zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt, erhielt Berufsverbot als Journalist. Aberkennung seines Status als Verfolgter des NS-Regimes.
Seit 1968 Mitglied der DKP und im Bezirksvorstand Rheinland-Westfalen.
Karl Schabrod, Kommunist, Antifaschist, verbringt mehr als ein Jahrzehnt in den Gefängnissen der Faschisten. Karl Schabrod wird in der Bundesrepublik Deutschland wieder verfolgt, wieder zu Haftstrafen verurteilt. Und der Höhepunkt: Ihm wird der Verfolgten-Status aberkannt und die Verfolgtenrente gestrichen.
Auf der anderen Seite: Weitgehende Nichtverfolgung von Naziverbrechen. Neue Karrieren der Verbrecher in Justiz, Bundeswehr, Polizei, Industrie und Politik. Verseuchung von Polizei, Verfassungsschutz und Bundeswehr mit Neofaschisten. Anwesenheit einer neofaschistischen Partei im Bundestag und in Landtagen in Fraktionsstärke.
Vor diesem Hintergrund ist die Kriminalisierung des damaligen Landtagsabgeordneten und Düsseldorfer Stadtrates Karl Schabrod ein Offenbarungseid für die Nichtbewältigung der faschistischen Vergangenheit unseres Landes. Der Stadtverordnetenversammlung Perleberg ist an dieser Stelle für ihren Mut zu danken.

Jürgen Schuh

Fotos der Gedenkveranstaltung auf dem Stoffeler Friedhof in Düsseldorf am 31.3.2021
Bildunterschrift (von links nach rechts): Peter Krips, Karl-Heinz Kaiser, Klara Tuchscherer, Jürgen Schuh, Patrick Köbele – Fotos: Gisela Blomberg

Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig!

25. März 2021

Pressemitteilung: Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig!

Der erste Schritt ist getan: Über unsere Anwälte erreichte uns heute die Mitteilung des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin für das Jahr 2019: die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig.

Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Antifaschismus in diesem Land!

Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.

Die VVN-BdA wertet das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten.

An dieser Stelle bedanken wir uns schon einmal bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine breite gesellschaftliche Basis hat.

Gemeinsam sind wir stark!

Aufruf zum diesjährigen Ostermarsch Rhein-Ruhr

9. März 2021

Liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,

im Anhang findet ihr den Aufruf zum diesjährigen Ostermarsch Rhein-Ruhr als PDF-Datei, die auch eine Liste bisheriger Unterzeichner aufweist.
Bitte verbreitet ihn in eurem Umfeld weiter.

Kommentar von Esther Bejarano zum Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz

29. Januar 2021

Unsere Ehrenvorsitzende und KZ – Überlebende Esther Bejarano hat am 27. Januar 2021 in den Tagesthemen einen Kommentar zum Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz gesprochen. Sie sieht den Schlüssel für eine demokratische Zukunft in der Jugend und ermahnt sie sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, damit sie sich nicht wiederholt.

Abschließend fordert sie, dass der 8.Mai als Tag der Befreiung zum Feiertag erklärt wird.

-> https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-815809.html

Gemeinsam mit Esther Bejarano haben wir bereits im letzten Jahr eine Petition gestartet, in der wir #8MaizumFeiertag fordern:
-> change.org/8Mai

#27Januar #WeRemember #KeinVergessen #GegenAntisemitismus #HolocaustGedenktag #VVNBdA #Erinnern #NieWieder #8Mai

Pandemie-Leugnung und extreme Rechte in Nordrhein-Westfalen

24. Januar 2021

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

wir möchten Euch das Gutachten von Fabian Virchow und Alexander Häussler nicht vorenthalten.

-> kurzelinks.de/NRW-Leugner

Forscherinnen des Forschungsschwerpunktes Rechtsextremismus/ Neonazismus der Hochschule Düsseldorf führten im Zeitraum 1. Juli bis 30. September 2020 eine umfangreiche Datenerhebung durch.
Diese erlaubt es, nicht nur den Umfang der Proteste in Nordrhein-Westfalen für das gesamte Bundesland und seine Regierungsbezirke in Grundzügen abzubilden, sondern auch das Protestgeschehen in der Landeshauptstadt Düsseldorf exemplarisch darzustellen.
Auf der Grundlage der erhobenen Daten stellt CoRE -NRW Kurzgutachten drei zudem relevante Gruppen und Strukturen vor, die die Proteste organisieren bzw. an ihrer Durchführung mitwirken.
Es untersucht Positionierung und Aktivitäten verschiedener Akteurinnen der populistischen/extremen Rechten sowie die relevantesten Verschwörungserzählungen und Schlagworte, die im Rahmen des Protestgeschehens relevant gesetzt wurden.
Auch die durch das Geschehen mobilisierten Milieus skizziert das Kurzgutachten.

Zu den Autoren

Prof. Dr. Fabian Virchow ist Soziologe und Politikwissenschaftler; er hat an Hochschulen in Kiel, Lüneburg, Salzburg, Marburg und New York gelehrt und geforscht. Seit 2010 ist er Professor für Theorien der Gesellschaft und Theorien politischen Handelns an der Hochschule Düsseldorf. Dort leitet er auch den Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus (www.forena.de). Umfangreiche Forschungs-, Vortrags- und Publikationstätigkeit zur Geschichte, Weltanschauung und Praxeologie der extremen/populistischen Rechten liegen vor. Aktuelle Projekte befassen sich u.a. mit Praxen der Erinnerung an rechte Gewalt sowie dem Vigilantismus.

Alexander Häusler ist Sozialwissenschaftler und tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsschwerpunktes Rechtsextremismus/
Neonazismus (Forena). Gemeinsam mit Fabian Virchow ist er Herausgeber der Edition Rechtsextremismus bei Springer VS.

Antifaschist*innen sprechen sich gegen Polizeibewaffnung mit Elektroschockern aus

10. Januar 2021

„Distanzelektroimpulsgerät“, so heißen die neuen Elektroschocker offiziell, die die Polizei NRW seit Januar diesen Jahres in vier Polizeibehörden einsetzen kann. Neben Dortmund, Gelsenkirchen und im Rhein-Erft-Kreis werden die umgangssprachlich „Taser“ genannten Geräte auch in Düsseldorf für ein Jahr im Streifendienst erprobt. Die VVN-BdA NRW lehnt die Einführung von Folterinstrumenten ab.

Spezialkräfte der Frankfurter Polizei trainieren den Einsatz des Tasers - zu Übungszwecken allerdings ohne Strom

Der Einsatz der Elektroschocker ist drastisch: Es werden gegnerische Personen auf fünf Meter Entfernung mit einem grünen Laser anvisiert und dann mit Metallpfeilen an Drähten beschossen, die in die Haut eindringen. Mit einer hohen Stromspannung wird der so Beschossene dann außer Gefecht gesetzt. 50 000 Volt und zwei bis drei Milliampere Stromstärke führen zu einer schmerzhaften Muskelkontraktion, die auch bei Menschen wirken, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Mögliche Herzprobleme inklusive Herzstillstand insbesondere bei Menschen, die Alkohol oder Drogen im Blut haben nicht ausgeschlossen.

Für die Testphase wurden in NRW insgesamt 60 „Taser 7“ der Firma Axon beschafft, das bedeutet rein rechnerisch 15 Elektroschocker für Düsseldorf. Die Endanwender wurden drei Tage lang geschult und werden die „Taser“ abwechselnd mitführen. Rheinland-Pfalz hat die Testphase schon hinter sich. Dort sei das Gerät, berichtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die sich für die flächendeckende Bewaffnung mit „Tasern“ ausspricht, in 30 „Einsatzlagen“ eingesetzt worden, wobei in 21 Fällen schon die Androhung genügt habe, um die Lage zu beruhigen. Auch im Saarland und in Hessen sind „Taser“ im Gebrauch, weitere Länder und die Bundespolizei planen deren Einführung oder Erprobung. Die GdP erhofft mit den Geräten die Gewalt gegenüber Polizeibeamt*innen verringern zu können.

Die VVN-BdA NRW lehnt die Bewaffnung der Polizei mit Folterinstrumenten ab. Auch die vorgebliche „deeskalierende Wirkung“ kann kein Argument für die Einführung sein, denn Folter und Androhung von Folter sind aus gutem Grund verboten. Zudem ist zu befürchten, dass mit der zunehmenden Verbreitung dieser Waffe die Hemmschwelle sinkt, sie auch in unnötigen Situationen einzusetzen. Beispiele in den USA und den Niederlanden zeigen das.

Bildquelle: https://www.dw.com/de/taser-f%C3%BCr-die-deutsche-polizei-wie-gef%C3%A4hrlich-sind-elektroschockpistolen/a-49823267

Vier Jahre Trump-Regierung – eine verheerende Bilanz

10. Januar 2021

Wer am Mittwochabend die Bilder der Stürmung des Kapitols in Washington DC gesehen hat, bekam deutlich den Zustand der amerikanischen Gesellschaft und Politik nach vier Jahren Trump-Regierung vor Augen geführt. Politische Meinungsverschiedenheiten werden unter Missachtung aller demokratischen Regeln gewalttätig ausgetragen. Die Spaltung der amerikanischen Gesellschaft ist tiefer als zuvor. Im vergangenen Jahr erlebten wir einen mörderischen Rassismus, der in verschiedenen amerikanischen Bundesstaaten farbige Menschen zu Opfern von Polizeigewalt gemacht haben. Demokratische Bewegungen und antifaschistische Gruppen werden als „Verbrecher“ und „Terroristen“ denunziert. Verbunden mit der Corona-Pandemie hat die Politik des „America first“ die soziale Spaltung der Gesellschaft vertieft. Während Großbanken, Internetkonzern und der Versandhandel ihren Reichtum um Milliarden US-$ steigern konnten, sind Millionen von US-Bürgern durch die Krisenfolgen ins soziale Abseits gedrängt worden.

In der Außenpolitik blicken wir auf einen Scherbenhaufen der internationalen Beziehungen. Die auch von früheren Präsidenten praktizierte Politik der Hegemonie gegenüber den Nachbarstaaten und der Dominanz in der Weltpolitik wurde durch die Trump-Regierung mit der Missachtung des Völkerrechts und der internationalen Institutionen verstärkt.
Dabei sind der Austritt der USA aus dem Weltklima-Abkommen, der WHO und die Ablehnung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag nur die sichtbare Spitze des Eisbergs. Zwar hat Trump – im Gegensatz zum Friedensnobelpreisträger Obama – keinen Krieg neu begonnen. Aber durch die Fortführung aller Militäreinsätze und die Aufkündigung der tatsächlich wirksamen Rüstungsbegrenzungsabkommen mit Russland sowie die Forderung nach massiver Aufrüstung der NATO und zur Verlagerung von amerikanischen Einheiten näher an die Grenzen Russlands hat er zur Erhöhung der Spannungen und zur Verschlechterung des amerikanisch-russischen Verhältnisses beigetragen. Diese Politik ordnete er zudem den Interessen amerikanischer Großunternehmen unter, wie die völkerrechtswidrigen Sanktionsdrohungen gegen am Projekt North-Stream 2 beteiligte Firmen deutlich machen. 
Eine ähnliche Haltung zeigte die Trump-Regierung gegenüber der chinesischen Politik und Wirtschaft. In seine Amtszeit fällt die protektionistische Politik mit der massiven Ausgrenzung des Technologiekonzerns Huawei, dem Versuch, das Video-Portal Tik Tok zugunsten von Facebook und Instagram durch Verbote vom Markt zu verdrängen und absurden Angriffen auf die politische Führung in Peking, sie trage für das Corona-Virus die Verantwortung.

Erschreckend an dieser Bilanz ist, wie weit die US-Administration Nachbarstaaten und andere Verbündete für die Durchsetzung ihrer Ziele instrumentalisieren konnten. In Kanada wird unter vorgeschobenen Behauptungen eine Vertreterin von Huawei in Haft, in Großbritannien bleibt der Whistleblower Julian Assange in Auslieferungshaft, weil die US-Justiz ihn wegen „Landesverrat“ anklagen will. Die Regierung von Kolumbien verschärft die Konfrontation mit Venezuela, da man sich der Unterstützung der Trump-Regierung, die den selbsternannten Präsidenten Juan Guaido bis zuletzt unterstützt hat, sicher ist. Bedauerlicherweise könnte man diese Liste beliebig erweitern.

Mit dem Wechsel der Präsidentschaft in den USA kommt es nun darauf an, ob dieses Land und seine Regierung den Weg zurück finden zur Anerkennung der Prinzipien des Völkerrechts, zu Entspannung und Rüstungsbegrenzung, zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Inneren. Das hängt aber nicht nur von den Regierenden und den wirtschaftlich Mächtigen ab, sondern auch von der demokratischen Bewegung innerhalb der amerikanischen Gesellschaft, die sich 2020 deutlich zu Wort gemeldet hat. Daher wünschen wir den antifaschistischen und demokratischen Kräften für den Neuanfang viel Kraft und Erfolg.

Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!

10. Januar 2021

Liebe Freundinnen und Freunde,

rund ein Jahr nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit hat sich an der Situation nicht viel verändert: Der Status der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA bleibt weiter unklar. Aber während die politisch Verantwortlichen sich Zeit lassen, sind wir nicht untätig geblieben: Neben unterschiedlichen Aktionen haben wir die Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!“ gestartet, die bis jetzt 44.750 Personen unterschrieben haben:

https://www.openpetition.de/petition/online/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben

Außerdem legen wir den angefügten Flyer zur Gemeinnützigkeit Ende Januar in sieben Zeitungen ein (taz, der Freitag, jungle world, Neues Deutschland, junge Welt, konkret und unsere Verbandszeitung antifa). Damit erreichen wir rund 180.000 Leserinnen und Leser! 

Link -> Flyer zur Gemeinnützigkeit

Der Flyer kann auch über unseren Online-Shop (https://shop.vvn-bda.de) bestellt werden und gerne weiterverbreitet werden.

Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben!

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