Merkwürdiger Verlauf im sogenannten „Suppenwurfprozess“

19. Januar 2017

, , ,

Im Suppenwurfprozess, es geht dabei um eine dubiose Anklage gegen einen Antifaschisten, der während der Anti-DügIdA Proteste am Mintropplatz, einen Polizisten mit heißer Suppe beworfen haben soll.

Hier eine Einschätzung seiner Anwältin Gülsen Celebi:

Obwohl kein Zeuge einen Fusstritt gesehen hat, selbst der Geschädigte nicht, Verurteilung zu 90 Tagessätze à 60 € wegen einfacher Körperverletzung.
Angeklagt war gefährliche Körperverletzung, in der Ladung stand wegen Landfriedensbruch! Im Zweifel für den Angeklagten wurde nicht in Erwägung gezogen! Der junge Richter und der junge Staatsanwalt wollen wahrscheinlich, dass sich erfahrene Richter mit der Sache befassen. Natürlich gehen wir in Berufung! Nunmehr fragen wir uns, was Sachverständige dazu sagen? Ist es möglich, bei einer Beengung Face to Face in einem Kessel unbemerkt von danebenstehenden oberhalb der Kniescheibe verletzt zu werden. Als Grundlage bekommt er ein Videomaterial, worauf auch kein Tritt zu sehen ist. Man müsste doch zumindest sein Bein heben müssen, was laut Angabe der weiteren Zeugen nicht möglich war. Übrigens der Suppenteller war leer, auch wenn die Polizisten behaupteten, dass sie heiß war 🙂