Wir fordern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der NPD

3. Januar 2017

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Eine Erklärung der VVN-BdA zur Urteilsverkündung am 17. Januar 2017

„Wer die antifaschistischen und demokratischen Wurzeln des Grundgesetzes ernst nimmt, kann nur ein Verbot der neofaschistischen NPD aussprechen.“ So lautet der Kernsatz in einer VVN-BdA-Erklärung zum bevorstehenden Ende des NPD-Verbotsprozesses. Unter der Überschrift „NPD-Verbot muss kommen“ scheibt der Bundessprecher der VVN-BdA Dr. Ulrich Schneider:

Für den 17. Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Urteil für das vom Bundesrat beantragte Verbot der neofaschistischen NPD angekündigt. Als die Bundesländer erneut den Verbotsantrag stellten, nachdem das erste Verfahren wegen formaler Fehler abgewiesen wurde, hatten sie mit vielen guten Gründen auf den verfassungswidrigen Charakter von Programmatik und Praxis der NPD hinweisen können. Auch wenn sich die Bundesregierung und der Bundestag dem Verfahren formell nicht anschlossen, gab es keinen Zweifel, dass diese Partei nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Seit einigen Tagen geistern nun Spekulationen durch die Medien über ein mögliches Urteil, die uns als antifaschistische Organisation alarmieren müssen. „Juristische Experten“ spekulieren angesichts der unterschiedlichen politischen Präsenz der NPD ganz offen über ein regionales Teilverbot der Partei. Sie leiten das aus der inhaltlichen Tendenz der mündlichen Beweisaufnahme ab. Dabei kennt das deutsche Parteiengesetz eine solche Möglichkeit überhaupt nicht. Andere begründen bereits ein negatives Urteil damit, dass europäisches Recht ein Parteienverbot nicht kenne, wobei die NPD doch für sich das deutsche Parteienprivileg in Anspruch nimmt.

Die VVN-BdA, die 2007 die Kampagne „nonpd“ initiiert hat, bei der sich über 175.000 Menschen ein NPD-Verbot eingesetzt haben, ist in Sorge, dass mit diesen medialen Spekulationen ein negatives Urteil des BVerfG publizistisch vorbereitet werden soll.

Wir sagen dazu in aller Klarheit:

  • Wer die antifaschistischen und demokratischen Wurzeln des Grundgesetzes ernst nimmt, kann nur ein Verbot der neofaschistischen NPD aussprechen.
  • Wer der NPD bescheinigt, sie sei Teil des „demokratischen Parteienspektrums“, der legitimiert damit deren Ideologie des Rassismus, Antisemitismus und der gesellschaftlichen Ausgrenzung von Minderheiten.
  • Wer die NPD legitimiert, der akzeptiert damit auch die zunehmenden gewalttätigen Ausschreitungen gegen Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund, wie wir sie verstärkt in den vergangenen Monaten erleben mussten.

Wir erwarten daher vom Bundesverfassungsgericht ein klares Signal gegen die NPD, das dem Grundgesetz – insbesondere Artikel 2,1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – Rechnung trägt.