AfD: Rolle rückwärts im Hinblick auf Gleichberechtigung / Sexualität /Familie (Teil 2)

8. Juni 2016

Immer wieder wird von AfD-Politikern das Hohe Lied von der „normalen“ Familie gesungen und deren Schutz
eingefordert. Dabei wird sich immer wieder gerne auf das Grundgesetz (GG), welches die Verfassung für die
Bundesrepublik Deutschland ist, berufen. Deshalb sollte man sich dasselbe einmal genauer anschauen.

Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie
getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu
verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Es lässt verschiedene Möglichkeiten der Familienkonstellation zu. Der Familienbegriff ist nicht an Nationalität, an Heterosexualität noch an Religion gebunden. Neben dem althergebrachten patriarchalischem Familien- bzw. Rollenbild sind heute Familien, die aus homosexuellen Paaren & Kindern bestehen, Patchwork Familien,
Alleinerziehende und Kinder usw. gesellschaftliche Realität und dies muss auch zukünftig so bleiben.

Jede alleinerziehende Mutter (heute ebenso ein Familienbild) wird sich durch den oben beschriebenen Art. 6 Abs.4 GG in ihrem Lebensmodell ermutigt und bestätigt fühlen. Sie muss eben nicht eine „normale“ Familie gründen, sondern Mutter sein genügt.
Ferner hat jeder das Recht, die eigene Lebensform zu wählen, ebenso steht es einem frei als Single zu leben.

Ein Leitbild welches die freie Entscheidung diskriminiert und damit einschränkt, darf kein Weg sein. Somit hat jeder das Recht zu entscheiden, ob man eine Familie gründen will und wenn ja, mit wem.
Petry und Mittstreiter wollen zurück in alte Zeiten,siehe: 5.AfD Parteitag, Jörg Meuthen: „Wir wollen weg vom links rot grün versifften 68er Deutschland“ vielleicht ins Jahr 1919: Im Art. 119 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) Rechtsstand 14.08.1919 stand:
„Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung.“
Oder hat man Sehnsucht nach der menschenverachtenden Zeit des Faschismus?
Durch das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15.September 1935
(Reichsgesetzblatt I. S. 1146) wurde bestimmt:
„§ 1. (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland
geschlossen sind….“
Dadurch wurde der Artikel 119 (WRV) für Ehen zwischen jüdischen und christlichen Deutschen aufgehoben.Bei der derzeitigen Islamophobie bzw. Xenophobie kann man sich durchaus ähnliches vorstellen. Man muss ja nurjüdisch durch muslimisch ersetzen.
Alexander Gauland AfD-Vize ist somit mit seiner Bemerkung in der FAZ „Die Leute finden ihn als
Fußballspieler gut. Aber sie wollen einen Boateng nicht als Nachbarn haben.“ auf einem guten Weg ins Jahr 1935.
Lasst uns im Sinne des Buchenwaldschwurs handeln:
Nie wieder Krieg – Nie wieder Faschismus
Aufstehen gegen Rassismus