Holocaust-Leugner blieben isoliert

29. Mai 2017

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Die Polizei schützte am Sonntag in Düsseldorf die „Meinungsfreiheit“ von Neonazis aus dem Umfeld der Partei „Die Rechte“. Etwa 50 Kundgebungsteilnehmer forderten vor dem Generalkonsulat von Ungarn in der Adersstraße die Freilassung des Holocaust-Leugners Horst Mahler aus magyarischem Gewahrsam. Etwa 100 Antifaschisten protestierten lautstark gegen die Zusammenrottung.

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Mehrere Redner stellten die politische Biografie Mahlers vor, der wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Zuletzt konnte er sich der Inhaftierung entziehen, weil es ihm gelang, nach Ungarn zu fliehen. Dort suchte er um politisches Asyl nach. Zur Zeit sitzt er in Auslieferungshaft.

In einem eindrucksvollen Beitrag wurde die neofaschistische Partei „Die Rechte“ mit Geschichte, Zielsetzung und Personal analysiert. Ihre Anhänger, die aus mehreren Städten angereist waren, wurden in Sprechchören nachdrücklich aufgefordert, Düsseldorf umgehend zu verlassen.

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Kein Platz für „Die Rechte“ und Holocaust-Leugner.

Die ambivalente Rechtslage wurde von der Polizei bestätigt: Es sei strafbar, den Holocaust zu leugnen. Nicht strafbar sei es dagegen, Straffreiheit für einen Holocaust-Leugner zu fordern. Das sei eine Meinungsäußerung. Die stände jedem Neonazi frei. Dagegen betonte ein Sprecher für die VVN-BdA, dass Nazi-Propaganda – wie etwa die Leugnung des Holocaust – keine Meinungsäußerung sei, sondern ein Verbrechen.

Uwe Koopmann

Foto: Bettina Ohnesorge