Versagt vor der Geschichte-Zum NPD Verbotsurteil
17. Januar 2017
Bundesverfassungsgericht, Faschisten, nonpd, VVN-BdA
An allen Gedenktagen an die Opfer des NS-Regimes, so sicher auch am bevorstehenden 27. Januar, werden von den politisch Verantwortlichen in Deutschland Reden gehalten in denen man die Verbrechen des deutschen Faschismus benennt und ein „Nie wieder!“ verspricht.
Aber wenn es darauf ankommt, die Konsequenzen aus den Millionen Opfern dieses verbrecherischen Regimes zu ziehen und zwar die allereinfachste und naheliegendste, nämlich dass die dafür verantwortlichen politischen Kräfte nie Gelegenheit erhalten dürfen einen erneuten Anlauf zur Errichtung eines ähnlichen menschenfeindlichen Regimes zu errichten, wird versagt.
Es wird aber nicht einfach aus Unvermögen, sondern, wenn man das Anti-Verbots- Trommelfeuer der letzten Monate in Politik und Medien betrachtet, es wird vorsätzlich versagt.
Eine neo-nationalsozialistische Partei soll es in Deutschland geben dürfen, das ist die Quintessenz all dieser Aktivitäten.
Zu den historischen Verbrechen des deutschen Faschismus gehören auch die knapp 200 Toten seit 1990 und die rassistischen Mobilisierungen der letzten zwei Jahre bei denen die NPD eine wesentliche Rolle gespielt hat. Sie hat Strukturen, Ideologie und hasserfüllte Parolen zur Verfügung gestellt, was sogar noch aus Steuermitteln finanziert wird. Das macht deutlich, dass von der NPD Gefahr ausgeht unabhängig davon, ob sie in Parlamenten sitzt oder nicht.
Außerdem wurde vorsätzlich darauf verzichtet, dem völkischen Nationalismus wie er auch durch die AfD vertreten wird, einen Riegel vorzuschieben.
Dazu sagen wir Nein: Faschismus gehört verboten, weil er keine Meinung ist, sondern ein Verbrechen. Die NPD hat, ebenso wie andere faschistische Gruppierungen keinen Anspruch auf Legalität.
An dieser Lehre der Geschichte halten wir fest.
Cornelia Kerth
Bundesvorsitzende
Karlsruhe, 17.01.17