Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

25. Januar 2018

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Am 20.02.2018 um 08:30 Uhr steht Johannes Dörrenbächer, Aktivist des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“ in Düsseldorf vor Gericht. Er soll im Mai 2017 beim Wahlkampfauftakt der rechtspopulistischen und rassistischen Partei AfD in Düsseldorf an einer Sitzblockade teilgenommen haben. Weil er nicht sofort aufgestanden ist, um den Mitgliedern der AfD den Weg frei zu machen, soll er nun 2.500 Euro zahlen. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Doch auf einem Beweisvideo der Polizei ist deutlich zu sehen, dass Johannes friedlich am Boden sitzt, zeitweise sogar liegt und sich von den Beamten wegtragen lässt. Die Protestaktion fand im Rahmen einer Kundgebung von „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ) statt. Dieses Bündnis gegen Rechts hatte von Anfang an zu Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Sitzblockaden aufgerufen.

Das Strafverfahren steht in einer Reihe von Kriminalisierungsversuchen gegen DSSQ-AktivistInnen. Ganz offensichtlich sollen die erfolgreichen
Aktionsformen von DSSQ kriminalisiert werden und AktivistInnen, die sich gegen Rechts stark machen, eingeschüchtert werden. So wurden schon Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockader aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“. Gegen das Urteil haben die Beiden Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet am 9.3.2018 um 10:15 Uhr vor dem Landgericht Düsseldorf statt.

Jüngstes Beispiel des polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Irrsinns ist der Vorwurf „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“  gegen Kaspar Michels, Gewerkschafts-  und  DSSQ-Aktivist. Er hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen wurde, ein Schild hochgehalten. Für dieses Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen“ soll er nun 1.500 Euro Strafe zahlen.

Das Hochhalten eines Schildest soll 1.500 Euro kosten
Das Hochhalten eines Schildes soll 1.500 Euro kosten
Der AfD im Weg rum liegen soll 2.500 Euro kosten.
Der AfD im Weg liegen soll 2.500 Euro kosten.