DSSQ fordert Freispruch für Kaspar Michels

26. April 2018

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Am Mittwoch, 02.05.2018, um 9:00 Uhr fällt vor dem Düsseldorfer
Amtsgericht die Entscheidung im Prozess gegen Kaspar Michels,
DSSQ-Aktivist und langjähriges Vorstandsmitglied der Gewerkschaft GEW
Düsseldorf.

Ihm wird vorgeworfen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen
zu haben. Kaspar Michels hatte angesichts einer Podiumsveranstaltung zur
Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die AfD eingeladen
wurde, ein Schild mit der Aufschrift „Die AfD ist in Düsseldorf nicht
willkommen“ hoch gehalten.

Dafür sollte Kaspar Michels ursprünglich 1.500 Euro Strafe zahlen. Am
ersten Verhandlungstag, dem 14.02.2018, wurde ihm eine Einstellung des
Verfahrens gegen Zahlung von 600 Euro angeboten. Das lehnte er ebenso ab
wie ein späteres Angebot zur Zahlung von 220 Euro.

Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ erklärt dazu:
„Niemand sollte bei Protesten gegen Rassismus Bedenken haben müssen,
dass die Düsseldorfer Behörden ein besonders starkes Interesse an der
Strafverfolgung zeigen. In diesem Jahr endeten bereits drei Verfahren
gegen DSSQ-Aktivisten mit der Einstellung gegen Auflagen. Im Prozess
gegen Kaspar Michels streben wir jetzt einen Freispruch erster Klasse an.“

Bündnissprecher Christian Jäger ergänzt:
„Aktionen gegen Nationalisten und Rassisten dürfen nicht kriminalisiert
werden. Am 2. Mai vor dem Amtsgericht zeigt sich DSSQ darum mit Kaspar
Michels solidarisch in einer Aktion unter dem Motto ‚Freispruch erster
Klasse – Zivilcourage darf nicht bestraft werden!'“.

Pressegespräch/ Protestaktion
„Freispruch erster Klasse – Zivilcourage darf nicht bestraft werden!“
Mittwoch, 02.05.2018
um 8.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude Werdener Str. 1, Düsseldorf.
(Prozessbeginn ist um 9 Uhr in Raum E 111)